Hausordnung
der Staatlichen Regelschule Gößnitz
Jedes Kind, jeder Jugendliche und jeder Erwachsene hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Dazu gehört, dass alle Beteiligten vertrauensvoll und höflich miteinander umgehen und sich an bestimmte Regeln halten.
1. Allgemeine Regelungen für ein förderliches Schulklima
Im Unterricht ist Kleidung zu tragen, die der Jahreszeit angepasst ist. Auch ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kleidung entsprechend des schulischen Anlasses sowie den allgemeinen Regeln einer öffentlichen Einrichtung gewählt wird.
Outdoorjacken (z.B. Softshelljacken, Regenjacken) sind an die Kleiderhaken im Flur zu hängen.
Müll soll in den entsprechenden Behältern auf den Fluren entsorgt werden.
Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Sie sollten keinesfalls in unbeaufsichtigt abgelegten Kleidungsstücken oder Schultaschen verwahrt werden.
Für den Umgang mit Smartphones, Smartwatches und sonstigen digitalen Medien an unserer Schule gilt:
Der Lehrer kann den Gebrauch digitaler Medien als Arbeitsmittel im Unterricht gestatten.
Ansonsten ist der Gebrauch von Smartphones und weiteren digitalen Medien über den gesamten Schultag im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (für diesen Fall ohne Haltestellenbereich der Schulbusse) untersagt. Bei trotzdem mitgebrachten Geräten besteht die Möglichkeit, die Handys ausgeschalten und mit Namen versehen vor Schulbeginn in der Schule abzugeben und verstauen zu lassen. Für eventuell auftretende Schäden haften die Erziehungsberechtigten. Smartwatches sind im Schulgelände nur als Uhr zu verwenden. Während Leistungsfeststellungen sind alle Uhren abzulegen, alles andere zählt als Betrugsversuch.
Über Ausnahmen entscheiden der Lehrer oder andere Aufsicht führende Personen.
Bei Verstößen gegen obige Regeln kann ein Smartphone/Handy/Tablet vorübergehend einbehalten werden. Eingezogene Handys werden nach Information der Sorgeberechtigten nur direkt an die Sorgeberechtigten zurückgegeben.
Im Notfall (Unfall, Brand usw.) darf ein Handy entsprechend der Festlegungen im Notfallordner selbstverständlich genutzt werden.Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben.
Alle an Schule Tätigen verhalten sich so, dass Möbel, Lehrmittel u.ä. nicht beschädigt oder beschmutzt werden. Für vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen oder Zerstörungen muss gehaftet werden.
Für Schüler, die mit Fahrrad oder Moped zur Schule kommen, besteht grundsätzlich Abstellerlaubnis.
Die Fahrräder sind im gesamten Schulgelände zu schieben. Bei Verstoß kann die Abstellerlaubnis entzogen werden.
Autos sind nur in dringenden Fällen und unter größter Vorsicht auf dem Schulgelände zu bewegen.
Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen oder in den Räumen sind im Sekretariat oder beim aufsichtführenden Lehrer zu melden.
Das Verlassen des Schulgeländes während des Schultages wird durch die Erklärung der Eltern zu Beginn jedes Schuljahres geregelt.
Sind Probleme, die die Klasse betreffen, im Sekretariat oder der Schulleitung zu regeln, erfüllt diese Aufgabe der Klassensprecher der jeweiligen Klasse. Über Unterrichtsvertretungen, Unterrichtsausfall u.ä. informiert sich jeder Schüler selbständig an den Aushängen im Schulhaus bzw. auf der Homepage der Schule.
2. Blockunterricht
Unterricht wird als Blockunterricht erteilt. Der Unterrichtstag ist aufgeteilt in 4 Blöcke à 90 Minuten. Der erste Block beinhaltet eine Frühstückspause von 10 Minuten.
Um unnötige Unterrichtsstörungen zu vermeiden, ist das Aufsuchen der Toilette in der Regel auf die Pausenzeiten der großen Pausen zu beschränken.
Das Einnehmen von Getränken erfolgt in den kleinen und in den großen Pausen. Bei großer Hitze kann es auch während der Unterrichtszeit gestattet werden. (keine Glasflaschen!)
3. Vor Unterrichtsbeginn
Unterrichtsbeginn zum 1.Block ist 7.35 Uhr. Der Einlass in das Schulgebäude beginnt 7.20 Uhr. Bis 3 Minuten vor Unterrichtsbeginn ist jeder Schüler in seinem Klassenraum. Schüler, die zu spät kommen, melden sich im Sekretariat.
Einlass nach Unterrichtsbeginn in die Klassenräume erfolgt bei wiederholtem Zuspätkommen frühestens nach der ersten Blockhälfte. Versäumte Unterrichtszeit wird nachgeholt. (Diese Regelung gilt nicht für Schüler, die aufgrund von Busverspätungen nicht pünktlich sein können).
Erscheint ein Lehrer nicht zur Unterrichtsstunde, meldet das der Klassensprecher oder Stellvertreter nach spätestens 5 Minuten im Sekretariat.
Busschüler, deren Unterrichtsbeginn nach dem 1. Block liegt, haben die Möglichkeit, sich im Foyerbereich im Erdgeschoss bzw. im Buszimmer aufzuhalten.
4. Nach Unterrichtsschluss
Der Vormittagsunterricht endet i.d.R. 13.10 Uhr, der Nachmittagsunterricht 14.55 Uhr. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde, die im jeweiligen Klassenraum erteilt wird, werden die Stühle hochgestellt. Am Ende des Unterrichtsblocks säubert der Tafeldienst ordentlich die Tafel.
Es ist darauf zu achten, dass der Klassenraum sauber verlassen wird. Die Kontrolle obliegt dem jeweiligen Fachlehrer, der auch den Unterrichtsraum verschließt.
Sollten aus schulorganisatorischen oder anderen schulischen Gründen Wartezeiten für Schüler entstehen, können diese sich auf dem Pausenhof der RS, im Foyer des Erdgeschosses bzw. im Buszimmer aufhalten.
Busschüler verbringen die Zeit bis zur Abfahrt des Busses ebenfalls in den genannten Bereichen.
Der Aufenthalt in den Fluren zu den Klassenräumen ist nicht gestattet.
Schüler aus Gößnitz, die weder Arbeitsgemeinschaft noch Hausaufgabenbetreuung besuchen, verlassen das Schulgelände umgehend.
5. Pausenregelung
Die 4 Unterrichtsblöcke sind durch große Pausen voneinander getrennt, die nach dem 1. und 2. Block von allen Schülern auf dem Hof verbracht werden.
Die Pausen dienen der Erholung und der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtseinheit.
Der Wechsel in den nächsten Unterrichtsraum erfolgt am Beginn der jeweiligen Pause, außer beim Wechsel in Fachräume und zum Sport. Hier erfolgt der Wechsel nach dem Vorklingeln.
In der Hofpause besteht eine Pausenversorgung. In den Hofpausen sind nur die Toiletten zu benutzen, die vom Schulhof aus zugänglich sind.
Einlass erfolgt mit dem Vorklingeln. Ca. 3 min vor Unterrichtsbeginn ist jeder Schüler an seinem Platz.
Bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt im Freien nicht gestattet. Dies wird durch 3maligen Gong angezeigt. Dann halten sich alle Schüler im eigenen Klassenraum bzw. in den davor befindlichen Bereichen (Gang, Foyer) auf.
Schüler, die im 4. Block Unterricht haben, halten sich (sofern sie nicht an der Schulspeisung teilnehmen) in der Pause nach dem 3. Block in den Foyers des Erd- und Obergeschosses oder auf dem Pausenhof der RS auf.
6. Schulspeisung
Die Einnahme der Schulspeisung kann nach dem 2. oder 3. Unterrichtsblock erfolgen. Der Aufenthalt im Speiseraum ist nur Schülern mit bestelltem Essen und solchen Schülern gestattet, die ihre mitgebrachten bzw. gekauften Speisen verzehren wollen.
Kleidungsstücke und Schultaschen werden an den dafür vorgesehenen Stellen aufgehängt bzw. abgelegt.
Diszipliniertes Verhalten gehört zu kulturvoller Esseneinnahme. Wer in grober Form dagegen verstößt, verlässt den Speiseraum.
Die Tische werden nach der Esseneinnahme abgewischt.
7. Arbeitsgemeinschaften und weitere Angebote
Einlass in den jeweiligen Raum erfolgt 5 min vor Beginn; dem Lehrer bzw. AG-Leiter obliegt ab dieser Zeit die Aufsichtsführung.
Die Teilnahme an einer AG ist freiwillig, aber nach Anmeldung für ein halbes Jahr bindend.
Bei Verhinderung erfolgt eine vorherige Entschuldigung durch die Sorgeberechtigen.
Personenbezeichnungen gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.
Die Schulkonferenz Gößnitz, 21.01.2025